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| Urnen Öffnungszeiten |
Urne im Stadthaus: Foyer, Usterstrasse 2, Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr, Samstag von 09.00 bis 11.00 Uhr und 18.30 bis 19.30 Uhr und Sonntag von 09.00 bis 10.30 Uhr Urne in der Bahnhof-Schalterhalle: Samstag von 11.00 bis 13.00 Uhr Urne im Alterszentrum, beim Haupteingang: Sonntag von 09.00 bis 10.30 Uhr Urne im Stägenbuck, bei der Sporthalle: Sonntag von 09.00 bis 10.30 Uhr Urne im Schulhaus Gockhausen: Sonntag von 09.00 bis 10.30 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch. Die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen der Stadt Dübendorf finden Sie unter der Rubrik "Wahlresultate". |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Die Kuverts müssen bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag eintreffen. Später eintreffende Sendungen fallen ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- Enthält ein Stimmzettelkuvert zwei oder mehr Zettel zur gleichen Sache, sind diese ungültig
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