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Stadthaus Dübendorf

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Inhalt

Medienmitteilung des Stadtrates: Revision Reglement zur Vereinsunterstützung / Bildung einer Kultur- und Sportkommission

4. Oktober 2019
Der Stadtrat Dübendorf hat der Revision des Reglements zur Vereinsunterstützung per 1. Januar 2020 zugestimmt. Insbesondere die Jugendförderung wird höher gewichtet. Gleichzeitig wandelt der Stadtrat die bisherige Kulturkommission in eine kombinierte Kultur- und Sportkommission um.

Die finanzielle Unterstützung von Sport und Kultur in der Stadt Dübendorf wird seit dem 1. Januar 2017 mit den Reglementen Sportförderung und Kulturförderung geregelt. Die Kostenübernahme für Raummieten ist aktuell im Kriterienkatalog „Subventionierung von Raummieten für Vereine“ separat geregelt.

Trotz dieser Reglemente gelangen immer wieder Vereine aufgrund hoher Infrastrukturkosten mit zusätzlichen, finanziellen Anfragen an die Stadt Dübendorf. Aus diesem Grund hat der Stadtrat die Finanzbeiträge an die Dübendorfer Vereine hinsichtlich Jugendförderung, Infrastruktur sowie weiteren Kosten grundsätzlich überprüft.

Um die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit der Vorgaben, Bedingungen und Handhabung für die Antragssteller zu erhöhen, werden alle Themen (Sport, Kultur und Raummiete) neu in einem Gesamt-reglement zusammengefasst. Darin werden die Kriterien für Unterstützungsbeiträge sowohl für Vereine als auch für Institutionen, Kulturschaffende und neu auch Einzelsportler festgelegt.

Gewisse Aspekte werden im neuen Reglement höher gewichtet. Die Vereine leisten zur Jugendförde-rung einen wichtigen Beitrag indem sie den Jugendlichen eine sinnvolle Beschäftigung anbieten und das Zusammengehörigkeitsgefühl wie auch den sozialen Zusammenhalt stärken. Dieser Tatsache wird mit einer Erhöhung der Entschädigung pro Aktivmitglied bis zum Alter von 18 Jahren von bisher Fr. 50.00 auf neu Fr. 100.00 Rechnung getragen. Voraussetzung für die Auszahlung von Jugendförderungsbeiträgen ist neu, dass der Verein eine/n Jugendschutzbeauftragte/n aus dem Vorstand des Vereins bestimmt hat, welche/r die notwendigen Kurse absolviert hat.

Gewisse bisher verlangten Angaben lassen sich nicht im Detail nachkontrollieren (Freiwilligenstunden, Präventionsmassnahmen). Diese Leistungen sollen neu nicht mehr direkt entschädigt werden. Stattdessen wird durch die Erhöhung der Einzelbeiträge pro Aktivmitglied ab 18 Jahren von bisher Fr. 5.00 auf neu Fr. 10.00 die Gewichtung der Entschädigung stärker auf die gesamtheitliche Vereinstätigkeit der Mitglieder gelegt. Diese Gesamtvereinstätigkeit beinhaltet grundsätzlich schon die Leistung einer gewissen Anzahl von Freiwilligenstunden wie auch die Eigenverantwortung als Aktivmitglied sich bezüglich Prävention auf dem Laufenden zu halten.

Spezielle Verdienste (Rangierungen auf den ersten drei Plätzen eines nationalen oder internationalen Wettkampfes) wie auch Vereinsjubiläen (25, 50, 75 Jahre, usw.) werden weiterhin zusätzlich entschädigt.

Einige Vereine sind aufgrund ihrer Vereinstätigkeit auf spezifische, kostenaufwendige Infrastrukturanlagen (Eisfeld, Fussballplatz, etc.) oder andere Zusatzkosten (Kosten Dirigent, Instrumentenmiete für Nachwuchs, usw.) angewiesen. Diese Kosten können teilweise nicht annäherend durch Mitgliederbeiträge, Vereinsbeiträge der Stadt noch anderen Einnahmequellen gedeckt werden. Aus diesem Grund können betroffene Vereine neu einen entsprechenden Ergänzungsbeitrag zur Deckung dieser Kosten bei der Stadt Dübendorf beantragen.

Unverändert bleibt das Verfahren der Rückerstattung von Raummieten. Vergütet werden Raummieten (inkl. Küche, Heizung, Aufsicht/Hauswart / excl. Sonderausstattungen, Beschallung, Leinwand, Beamer etc.) die dem ordentlichen Vereinszweck entsprechen.

Bildung einer kombinierten Kultur- und Sportkommission

Im Rahmen der Überprüfung der Finanzbeiträge hat der Stadtrat nebst den Reglementen auch das Vorgehen zur Beurteilung der diversen Anträge der Vereine überprüft. Bisher hat über Anträge zu Projekten und Anlässen von Sportvereinen im Rahmen des Budgets abschliessend der Stadtpräsident entschieden. Über Anträge zu Projekten und Anlässen von Kulturvereinen/Kulturschaffenden entschied bisher die Kulturkommission. Hier zeigte sich, dass es zukünftig einer kombinierten Kultur- und Sportkommission bedarf, um auch die Anträge zu Projekten und Anlässen von Sportvereinen adäquat beurteilen zu können und den Sportvereinen dieselbe Gewichtung und gleich breite Abstützung zu ermöglichen.

Deshalb wird der Stadtrat die bisher bestehende Kulturkommission durch weitere Mitglieder aus dem Bereich Sport ergänzen und wandelt diese per 1. Januar 2020 in eine kombinierte Kultur- und Sportkommission um. Insgesamt wird die Kommission neu aus sieben Mitgliedern inkl. Stadtpräsidium bestehen.

Das revidierte Vereinsreglement liegt vom 4. Oktober bis 4. November 2019 bei der Stadtverwaltung Dübendorf, Usterstrasse 2, Behördendienste, zur Einsicht auf. Dieses tritt am 1. Januar 2020 oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.

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