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Stadthaus Dübendorf

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Inhalt

Inkraftsetzung privater Gestaltungsplan „Areal Hoffnig“

24. März 2017

Der private Gestaltungsplan „Areal Hoffnig“ wurde vom Gemeinderat Dübendorf am 4. Juli 2016 festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 17. November 2016 genehmigt. Der Entscheid wurde am 25. November 2016 samt Rechtsmittelbelehrung publiziert.

Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 hat das Baurekursgericht bestätigt, dass ein einzelner Rekurs (R3.2016.00286) gegen den vorgenannten Beschluss eingegangen sei. Nach aussergerichtlicher Einigung der Parteien wurde der Rekurs zurückgezogen und das Verfahren mit Entscheid des Baurekursgerichts vom 8. März 2017 als erledigt abgeschrieben.

Der private Gestaltungsplan „Areal Hoffnig“ tritt somit am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Dübendorf, 24. März 2017, Stadtrat