Neubau "Pfadiheim Schlupf" / Baubeitrag
- Nummer
- 130/2012
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 15. Februar 2012
- Beschreibung
- Antrag des Stadtrates:
Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 9. Februar 2012, gestützt auf Art. 29 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2005 beschliesst:
1. Dem Verein "Pfadiheim Schlupf" wird an die Kosten des Neubauprojektes zulasten Konto 1540.5650.10 ein à-fonds-perdu-Beitrag von Fr. 700'000 (inkl. MwSt. und Teuerung) ausgerichtet.
2. Die Beitragsleistung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Gestaltungsplan genehmigt wird, der Bestand des Pfadiheims langfristig mit dem Grundeigentümer gesichert ist und auch das Finanzierungskonzept so gesichert ist, dass seitens der Stadt Dübendorf keine Nachschusspflicht entsteht.
3. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug
Zugehörige Objekte
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20120214-WG-Neubau_Pfadiheim_Schlupf_Baubeitrag.pdf (PDF, 1.62 MB) | Download | 0 | 20120214-WG-Neubau_Pfadiheim_Schlupf_Baubeitrag.pdf |