Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist, das 18. Altersjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat. Es werden leere Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Dübendorf
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
20120713-pu-anordnung_ersatzwahl_durch_sr.pdf | Download | 0 | 20120713-pu-anordnung_ersatzwahl_durch_sr.pdf |