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Inhalt

Plangenehmigungsverfahren des Bundes betreffend Schutzkonzept Süd

8. Februar 2013
Mit dieser Verfügung setzt das BAZL den einsprechenden Parteien Frist bis 28. Februar 2013 zur Einsichtnahme in die Verfahrensakten zum Plangenehmigungsverfahren des Bundes betreffend Schutzkonzept Süd und zur Einreichung allfälliger Schlussbemerkungen. Da es das BAZL bei der Mitteilung im Bundesblatt bewenden lässt und die privaten Einsprechenden nicht brieflich auf die laufende Frist hinweisen wird, wird die Bevölkerung auf diesem Weg auf die laufende Frist aufmerksam gemacht. Allen Parteien steht es offen, die Akten beim BAZL einzusehen und dazu nochmals Stellung zu nehmen. Je reger diese Verfahrensrechte auch tatsächlich genutzt werden, umso deutlicher wird der Genehmigungsbehörde vor Augen geführt, dass die Betroffenen ihren Anspruch auf wirksamen Schallschutz standhaft einfordern.

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Name
Schallschutzkonzept_Bundesblatt_2013_964.pdf Download 0 Schallschutzkonzept_Bundesblatt_2013_964.pdf