8. September 2014
Der Bundesrat hat entschieden, dass er auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf künftig sowohl einen nationalen Innovationspark als auch eine zivilaviatische Nutzung ermöglichen will. Der Stadtrat begrüsst die Bestrebungen zugunsten des Innovationspark, lehnt aber eine zivilaviatische Nutzung entschieden ab. Der Bund setzt sich mit diesem Entscheid zugunsten der zivilaviatischen Nutzung mit einer beispiellosen Arroganz über den Willen der Standortgemeinden und der Planungsregion hinweg, ohne die Betroffenen in die Entscheidungsprozesse einbezogen zu haben. Damit verletzt der Bund grundlegende Prinzipien der innerstaatlichen Zusammenarbeit. Die Stadt Dübendorf wird dieses Vorgehen nicht akzeptieren und als ersten Schritt Einsicht in die Akten und Entscheidungsprozesse verlangen.