Teilrevision Benutzungsordnung Stadtbibliothek Dübendorf
Gegen diesen Beschluss und die revidierte Benutzungsordnung kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Dieser ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und mit dem Antrag und dessen Begründung zu versehen. Dieser Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Dübendorf, 7. November 2014
STADTRAT DÜBENDORF