Verkehrsanordnung
Die max. Parkzeit auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber der Poststelle wird auf
30 Minuten reduziert. Diese Anordnung ist befristet bis am 31. Dezember 2017.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirkes Uster, Amtsstrasse 3, Postfach, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |