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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
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Inhalt

Verkehrsanordnung

15. Januar 2016
In der Lazariterkirche Gfenn werden sehr viele Veranstaltungen, Hochzeiten etc. durchgeführt. Aus diesem Grund wurde bei der Neumarkierung der Parkplätze die Parkzeit auf 15 Stunden beschränkt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Parkplatz konstant belegt ist und demzufolge zu wenige Parkmöglichkeiten während den Aktivitäten in der Lazariterkirche zur Verfügung stehen. Um diesem Missstand entgegen zu wirken, wird folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Die Parkzeit wird täglich, von 08.00 bis 19.00 Uhr auf max. 6 Stunden begrenzt. Die Ankunftszeit muss mittels Parkscheibe angegeben werden.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirkes Uster, Amtsstrasse 3, Postfach, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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