Verkehrsanordnung
Die Parkzeit wird täglich, von 08.00 bis 19.00 Uhr auf max. 6 Stunden begrenzt. Die Ankunftszeit muss mittels Parkscheibe angegeben werden.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirkes Uster, Amtsstrasse 3, Postfach, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |