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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Verkehrsanordnung

15. Januar 2016
Wegen wildem Parkieren, wurden auf bei dem Herrenweg bei Einmündung in die Gockhausenstrasse insgesamt vier neue Parkfelder markiert. Inzwischen wurde festgestellt, dass diese Parkplätze zum Gratis- und Langzeitparkieren benutzt werden. Um dieser Zweckentfremdung entgegen zu treten, wird folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Die Parkzeit wird auf maximal sechs Stunden begrenzt. Die Ankunftszeit muss mittels Parkscheibe angegeben werden.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirkes Uster, Amtsstrasse 3, Postfach, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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