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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

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Inhalt

Denkmalschutz; Wallisellenstrasse 24, Inventar Nr. 123; Unterschutzstellungs-verfügung gemäss § 205 PBG

26. August 2016
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2016 beschlossen:

Das Objekt Wallisellenstrasse 24, Vers.-Nr. 702, auf Grundstück Kat.-Nr. 16451, Dübendorf, gilt im nachstehend aufgeführten Umfang als Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c PBG und wird dementsprechend gestützt auf § 211 Abs. 2 PBG unter Schutz gestellt:

Die Schutzmassnahmen lauten wie folgt:

1. Schutz von Stellung und Volumetrie der aus dem Schutz entlassenen Baute.

2. Der Ersatzbau und die Umgebungsgestaltung haben sich gut in das Ortsbild von Dübendorf einzuordnen.

3. Die trauf- und giebelseitigen Dachüberstände des aus dem Schutz entlassenen Baus sind zu übernehmen. Die Fassadengliederung und Befensterung des Wohnteils des abgetragenen Gebäudes sind zu übernehmen.

4. Die geschlossenen Dachflächen des aus dem Schutz entlassenen Baus sind im Ersatzbau beizubehalten. Dachaufbauten sind nicht zulässig.

5. Die Materialisierung sowie der Fassadenausdruck des Ersatzbaus orientieren sich am Altbaubestand der Wallisellenstrasse, insbesondere auch an jenem der noch vorhandenen Ökonomieteile. Es sind traditionelle Materialien zu verwenden.

Der Beschluss kann ab dem 26. August 2016 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Abteilung Hochbau, Usterstrasse 2, Dübendorf, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerech-net, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erho-ben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeich-nen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.