Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Teilrevision Gebührenreglement der Stadt Dübendorf

28. Oktober 2016
An seiner Sitzung vom 20. Oktober 2016 hat der Stadtrat das zurzeit gültige Allgemeine Gebührenreglement, 1. Juli 2014, angepasst. Das teilrevidierte Allgemeine Gebührenreglement tritt nach der amtlichen Publikation am 1. Januar 2017 oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft. Der entsprechende Stadtratsbeschluss sowie das teilrevidierte Allgemeine Gebührenreglement liegen während der Rekursfrist bei der Stadt Dübendorf, Finanz- und Controllingdienste, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss und das teilrevidierte Allgemeine Gebührenreglement kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, Rekurs erhoben. Dieser ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und mit Antrag und Begründung zu versehen. Der Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Dübendorf, 28. Oktober 2016

Stadtrat Dübendorf
Stadthaus
Auf Social Media teilen