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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Sport- und Kulturförderungsreglement vom 1. Januar 2013 und Kriterienkatalog zur Subventionierung von Raummieten für Vereine vom 8. April 2016

28. Oktober 2016
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2016 dem Sport- und dem Kultur-förderungsreglement sowie dem Kriterienkatalog „Subventionierung von Raummieten für Vereine“ zugestimmt. Die Reglemente und der Kriterienkatalog treten nach der amtlichen Publikation am 1. Januar 2017 oder nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft. Gleichzeitig werden alle mit den Reglementen bzw. Kriteri-enkatalog im Widerspruch stehenden Erlasse aufgehoben. Der entsprechende Stadt-ratsbeschluss sowie die neuen Reglemente und der Kriterienkatalog liegen während der Rekursfrist bei der Stadt Dübendorf, Allgemeine Dienste, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss und die Reglemente bzw. den Kriterienkatalog kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Dieser ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und mit dem Antrag und dessen Begründung zu versehen. Dieser Be-schluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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