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Schneeräumung / Winterdienst

11. November 2016
Der Winter steht vor der Tür und die zuständigen Stellen des Tiefbauamtes bereiten sich darauf vor, auch dieses Jahr das Gehweg- und Strassennetz der Stadt Dübendorf für die Benützer in möglichst gutem und einwandfreiem Zustand zu halten. Entlang von Staatsstrassen führt das Personal des kantonalen Strasseninspektorates den Winterdienst aus. Für die Gemeindestrassen ist das Personal des Tiefbauamtes der Stadt Dübendorf verantwortlich.

Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung der Fahrzeuge durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Das Tiefbauamt lehnt jede Haftung ab für Schäden, die an Fahrzeugen beim Schneepflügen oder beim Salz-/Splittstreuen entstehen können.

Die Schneeräumung bei Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal des Tiefbauamtes kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

Mit dem reduzierten Winterdienst, ohne generelle Schwarzräumung, wurden seit dessen Einführung gute Erfahrungen gemacht. Auch in diesem Winter werden wir nur sehr zurückhaltend Salz streuen. Gesalzen werden Regionalstrassen, Strassen im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel oder mit gefährlichen Steigungen sowie ausgesprochene Gefahrenstellen. Der Salzeinsatz im Winterdienst erfolgt entsprechend der eidgenössischen Stoffverordnung.

Diese Massnahmen tragen einerseits dazu bei, die Natur zu schonen und die Belastung unserer Gewässer und des Grundwassers mit Schadstoffen zu verringern. Andererseits können die Benützer des Verkehrsnetzes nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass insbesondere die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmer, auch in diesem Winter ihre Fahrweise bzw. ihr Verhalten auf öffentlichem Grund den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.

Wir bitten auch die privaten Grundeigentümer, diesem Grundsatz nachzuleben.

Dübendorf, im November 2016

Abteilung Tiefbau

Bild: Archiv ZO
Winterdienst
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