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Inhalt

Medienorientierung vom 22. November 2016: Stadtrat Dübendorf richtet unabhängige Ombudsstelle ein

22. November 2016
Im Nachgang zur internen Untersuchung im Bereich Sozialhilfe Dübendorf hat der Stadtrat beschlossen, eine unabhängige zentrale Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung einzurichten. Die Ombudsstelle nimmt am 5. Dezember 2016 ihren Betrieb auf und wird von Anton Frauenfelder, ehemaliger Rümlanger Gemeindeschreiber, geleitet. Die gleiche Funktion übt Frauenfelder derzeit auch für die Gemeinde Wallisellen aus.
Anwesende Vertreter der Stadt Dübendorf:
  • Stadtpräsident Lothar Ziörjen
  • Stadtrat und Sozialvorstand Kurt Spillmann
  • Stadtschreiber Martin Kunz

Während die personelle Gesamtverantwortung für alle Verwaltungsabteilungen beim Stadtrat liegt, ist die Sozialbehörde für die fachlichen Vorgaben im Hinblick auf die Arbeitsausführung der Mitarbeitenden der Sozialhilfe zuständig. Deshalb nimmt neben Stadtpräsident Lothar Ziörjen auch Stadtrat und Sozialvorstand Kurt Spillmann als Präsident der Sozialbehörde an der heutigen Medienorientierung teil.


Ausgangslage

Am Dienstag, 1. November 2016, wurde die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Dübendorf auf verschiedenen Kanälen auf Einträge in den Sozialen Medien aufmerksam gemacht, die von einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung geteilt worden waren. Nachdem festgestellt wurde, dass verschiedene Einträge die besondere Treuepflicht der Mitarbeiterin verletzten, wurde umgehend, d.h. am Mittwoch, 2. November 2016, eine interne Untersuchung eingeleitet. Nach sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen, schloss der Stadtrat am Montag, 7. November 2016, die interne Untersuchung und damit auch das personalrechtliche Verfahren mit einer schriftlichen Verwarnung der betreffenden Mitarbeiterin ab.

Seit Freitag, 11. November 2016, wurde der Fall in verschiedenen Medienbeiträgen thematisiert, wobei sich die Berichterstattung und die dadurch ausgelöste öffentliche Diskussion immer mehr zu einer grundsätzlichen Debatte über den gesamten Bereich der Sozialhilfe Dübendorf entwickelte.

Am Donnerstag, 17. November 2016, ist der Stadtrat über zwei parlamentarische Vorstösse (Anfrage Hans Baumann, SP, und Interpellation Flavia Sutter, Grüne) in Kenntnis gesetzt worden, mit denen dem Stadtrat verschiedene Fragen sowohl zum Fall der betreffenden Mitarbeiterin als auch zur generellen Situation im Bereich Sozialhilfe Dübendorf gestellt werden.

Stellungnahme Stadtrat (Stadtpräsident Lothar Ziörjen)

Einleitend ist festzuhalten, dass zu Fragen, die Inhalt der beiden eingereichten parlamentarischen Vorstösse sind, anlässlich der heutigen Medienorientierung keine Stellung genommen werden kann, da die Antworten im Rahmen der ordnungsgemässen Beantwortung der Vorstösse zu erfolgen haben.

Der Stadtrat verurteilt die Handlung der betreffenden Mitarbeiterin, weshalb er diese auch mit einer schriftlichen Verwarnung sanktioniert hat. Mit der ausgesprochenen schriftlichen Verwarnung sind Auflagen verbunden, an die sich die Mitarbeiterin zu halten hat und deren Nichteinhaltung weitere personalrechtliche Konsequenzen haben würde. Konkrete Angaben zu den Auflagen können aus Gründen des Personenschutzes nicht gemacht werden. Grundsätzlich sollen sie aber sicherstellen, dass das Verhalten der betreffenden Person die wirkungsvolle Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben künftig nicht mehr in Frage stellt. Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass der Mitarbeiterin mit der schriftlichen Verwarnung und den damit verbundenen Auflagen die Möglichkeit geboten wird, ihre Funktion ordnungsgemäss zu erfüllen.

Im Rahmen der medialen Berichterstattung wurde zunehmend ein flächendeckender Generalverdacht gegen die Mitarbeitenden der Sozialhilfe Dübendorf laut, der diesen ein systematisches fremdenfeindliches Handeln unterstellte. Der Stadtrat bedauert die Pauschalverurteilungen gegenüber dem Bereich Sozialhilfe und bedankt sich bei den Mitarbeitenden für ihre professionelle Arbeit in einer für sie schwierigen Zeit.

Im Rahmen der Berichterstattung wurde von einzelnen Exponenten gegenüber dem Stadtrat bzw. der Geschäftsleitung wiederholt der Vorwurf laut, es sei zu wenig schnell gehandelt worden bzw. es habe zu lange gedauert, bis die betreffenden Facebook-Einträge entdeckt worden seien. Dazu gilt es einerseits festzuhalten, dass der Stadtrat und die Geschäftsleitung nach bekannt werden der Umstände die notwendigen Schritte mit der Anordnung einer internen Untersuchung umgehend eingeleitet haben. Andererseits verfügt die Stadtverwaltung Dübendorf über Richtlinien über den Umgang mit Sozialen Medien, an die sich die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zu halten haben. Wie bei anderen internen Vorgaben auch, wird in unserer Stadtverwaltung eine Kultur gepflegt, die grossen Wert auf Eigenverantwortung und nicht auf eine dauernde Überwachung legt. Diese Kultur des Vertrauens will der Stadtrat auch künftig weiterführen.


Stellungnahme Sozialbehörde (Stadtrat und Sozialvorstand Kurt Spillmann)

Die Sozialbehörde nimmt zur im Rahmen der Berichterstattung verschiedentlich kritisierten Arbeitsausführung im Bereich Sozialhilfe Dübendorf wie folgt Stellung:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfe Dübendorf leisten seit Jahren eine sehr gute Arbeit nach den Vorgaben der Sozialbehörde. Das fachlich korrekte Handeln machen dabei auch die verschiedenen Revisionsberichte der kantonalen Aufsichtsbehörde sowie die Visitationsberichte des Bezirksrates Uster deutlich, die der Sozialhilfe Dübendorf in den vergangenen Jahren jeweils bestätigten, dass die gesetzlichen Vorgaben beim Vollzug ihrer Aufgaben eingehalten werden. Die Sozialbehörde Dübendorf setzt nicht nur die gesetzlichen Richtlinien korrekt um, sondern geht mit freiwilligen Zusatzangeboten, die der besseren Wiedereingliederung der Klientinnen und Klienten in den Arbeitsmarkt dienen, in vorbildlicher Weise voran.

Dass in Einzelfällen Probleme entstehen, liegt in der Natur der Sache und wird hier auch nicht bestritten. Der in der laufenden Berichterstattung wiederholt transferierte pauschale Vorwurf, dass insbesondere Klienten ausländischer Herkunft von der Sozialhilfe Dübendorf absichtlich und systematisch unkorrekt behandelt würden, weist die Sozialbehörde jedoch entschieden zurück. Die Sozialbehörde ist von der Qualität ihrer Mitarbeitenden überzeugt und steht hinter diesen.


Einrichten einer Ombudsstelle (Stadtpräsident Lothar Ziörjen)

Die Diskussionen im vorliegenden Fall haben für den Stadtrat eines deutlich gemacht: Es gibt immer wieder Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung, die sich unkorrekt behandelt fühlen oder Entscheide der Behörden oder der Verwaltungsabteilungen nicht nachvollziehen können. Und dies gilt nicht nur für den Bereich der Sozialhilfe, sondern für alle Verwaltungsabteilungen. Dies zeigt sich jeweils auch bei den einzelnen Kontakten, die der Stadtpräsident im Rahmen seiner regelmässigen Sprechstunde mit den Einwohnerinnen und Einwohnern pflegt. Der Stadtrat nimmt dieses Problem ernst und hat deshalb nach Lösungen gesucht. Aus Sicht des Stadtrates kann dem festgestellten Mangel mit der Einrichtung einer unabhängigen, zentralen Anlaufstelle, bei der sich die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung mit ihren Anliegen und Nöten melden können, begegnet werden. Der Stadtrat hat sich deshalb entschieden, per 5. Dezember 2016 eine eigene Ombudsstelle einzurichten.

Für die Betreuung der Ombudsstelle Dübendorf konnte mit dem in Rümlang wohnhaften Anton Frauenfelder eine bestens geeignete Person gefunden werden, die seit rund 4 Jahren dieselbe Funktion in der Gemeinde Wallisellen mit gutem Erfolg ausübt. Der 69jährige Anton Frauenfelder war bis zu seiner Pensionierung während 32 Jahren Gemeindeschreiber in Rümlang und hat sich dabei ein sehr breites Fachwissen in verschiedenen Verwaltungsbereichen angeeignet. Neben seiner beruflichen Tätigkeit hat sich Anton Frauenfelder sehr viele Jahre im Berufsverband der Zürcher Verwaltungen, dem VZGV, für die Fachbildung engagiert. Der Umstand, dass Anton Frauenfelder nicht in Dübendorf wohnhaft ist, trägt zur notwendigen Unabhängigkeit der Ombudsstelle bei. Der Kontakt zur Ombudsstelle kann von den Kundinnen und Kunden entweder telefonisch, per E-Mail oder auch auf dem normalen Postweg hergestellt werden. Die Besprechung findet dann in den meisten Fällen vor Ort im Stadthaus Dübendorf oder auf speziellen Wunsch der Kundinnen und Kunden auch an einem anderen Ort statt.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Einrichtung der Ombudsstelle für unsere Einwohnerinnen und Einwohner eine wertvolle Erweiterung des städtischen Dienstleistungsangebotes darstellt. Einerseits kann unzufriedenen oder verunsicherten Kundinnen und Kunden geholfen werden. Sei es bei der Erklärung von Entscheiden oder beim Aufzeigen der eigenen Rechte oder von möglichen Lösungen. Andererseits können von der Ombudsstelle aber auch allfällige Mängel in Verwaltungsabläufen oder Fehler der Verwaltung festgestellt und mit den zuständigen Mitarbeitern besprochen werden. Aber auch für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ergibt sich mit der Einrichtung der Ombudsstelle eine Verbesserung der aktuellen Situation: Künftig wird eine zentrale, kompetente Anlaufstelle bestehen, die den Kundinnen und Kunden in Einzelfällen hilft.


Der Stadtrat ist überzeugt, dass er im vorliegenden Fall mit dem vorstehend erläuterten Vorgehen und den damit verbundenen Massnahmen richtig gehandelt und entschieden hat.


Dübendorf, 22. November 2016
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