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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Inhalt

Informationen für die Hundehalter in Dübendorf

1. März 2019

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter

Seit dem 1. Januar 2010 ist das revidierte kantonale Hundegesetz in Kraft. Die neue Hundegesetzgebung bietet eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Hundehalt-ung. Sie bezweckt einen sicheren Umgang mit Hunden und stellt dabei die Eigen-verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter ins Zentrum.

Hier das Wichtigste in Kürze:

Meldepflicht an die Gemeinden

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Gemeinde (Einwohneramt, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, Telefon 044 801 67 00, E-Mail: einwohneramt@duebendorf.ch) und bei der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden. Allfällige Mutationen, einschliesslich Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind beim Einwohneramt der Stadt Dübendorf und bei der Datenbank AMICUS ebenfalls zu melden (Telefonnummer AMICUS: 0848 777 100).

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens eine Million Franken verfügen.

Ausbildungspflicht für Hunde

Am 10. Februar 2019 fand eine Abstimmung zum Zürcher Hundegesetz statt. Dabei sprach sich die Zürcher Bevölkerung mit fast 70% aller Stimmen dafür aus, die obligatorische Hundeausbildung beizubehalten. Somit bleibt die Hundeausbildung für grosse und massige Hunde bis auf Weiteres obligatorisch.

Hundesteuer und Gebühren

Für Hunde ab einem Alter von über sechs Monaten ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. Erreicht ein Hund das Alter von über sechs Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten, so ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.

Die Steuer beträgt in Dübendorf Fr. 150.-. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Hundesteuer Fr. 170.-. Seit 2010 erhält der Kanton pro Hund den Betrag Fr. 30.-, welcher in den oben erwähnten Beträgen inbegriffen ist.

Die Rechnung für Ihren Hund werden Sie von uns in den nächsten Tagen mit der Post erhalten. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne unter der Telefonnummer 044 801 67 00 oder unter folgender E-Mail-Adresse einwohneramt@duebendorf.ch.