Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Für
L-117576.2
110 kV-Leitung Dübendorf – Fällanden
(Kabel zwischen den Unterwerken Wallisellen und Fällanden)
- Kabelverlegung von 280 m in der Ringstrasse
der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG, Parkstrasse 23, 5401 Baden
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen:
Die Gesuchunterlagen liegen vom 17. April bis am 18. Mai 2009 in der Stadtverwaltung Dübendorf, Stadthaus, Abt. Hochbau, Usterstrasse 2, während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmen-strasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einspra¬chen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf