Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2006-2010
2006 - 2010
In Anwendung von Art. 3 der Gemeindeordnung der Stadt Dübendorf sowie
§ 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am
8. Juli 2009 Wahlvorschläge an die Wahlvorsteherschaft, c/o Zentrale Dienste, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Dübendorf hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Dübendorf unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Stadtrat erklärt den oder die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtverwaltung, Zentrale Dienste, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf erhältlich oder können auf www.duebendorf.ch in der Rubrik „Aktuelles / Amtsmitteilungen“ heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politi-schen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an ge-rechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-dung enthalten.
Dübendorf, 29. Mai 2009 Wahlvorsteherschaft Dübendorf
Zugehörige Objekte
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