Kantonaler Gestaltungsplan Seilbahn Zoo Zürich
1. Der Entwurf für die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplanes Seilbahn Zoo Zürich wird vom 2. Juni bis 31. Juli 2009 öffentlich aufgelegt.
2. Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich (4. Stock, Empfang), im Stadthaus Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, sowie beim Amt für Raumordnung und Vermessung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich (4. Stock, Anmeldung Büro 437), statt.
3. Während der Auflagefrist kann jedermann zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis 31. Juli 2009 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raum¬ordnung und Vermessung des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.
Baudirektion Kanton Zürich
Unter anderem besteht die Möglichkeit, eine CD mit den Plänen der Zoo Seilbahn gegen eine Zahlung von 10.00 Franken zu kaufen. Die CD's können im Stadthaus Dübendorf, Abteilung Hochbau bezogen werden.