Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Ehemaliges Bauernhaus - Anpassung der Schutzbestimmungen

24. Juli 2009
Denkmalschutz
Ehemaliges Bauernhaus
Oberdorfstrasse 113
Anpassung der Schutzbestimmungen


Die mit Stadtratsbeschluss vom 23. November 2000 verfügten Schutzbe-stimmungen über das Gebäude Ober-dorfstrasse 113, Inv.-Nr. 332, auf Grund-stück Kat. Nr. 16520, werden wie folgt abgeändert:

a): Veränderungs- und Bauverbot.
Der jeweilige Eigentümer verpflichtet sich gegenüber der Stadt Dübendorf, das als Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit.c PBG geltende Gebäude ordnungsge-mäss zu unterhalten und nicht weiter als nach der Baubewilligung vom 16. Juli 2009 um- und auszubauen. Veränderun-gen irgendwelcher Art auf der bestehen-den Liegenschaft sind nur zulässig, soweit sie den Schutzzweck nicht beein-trächtigen und bedürfen der Bewilligung des Stadtrates Dübendorf.
b): Es wird vorgemerkt, dass das Bau-vorhaben auf dem Grundstück Kat.-Nr. 16520 gemäss Baubewilligung des Stadt-rates Dübendorf Nr. 2009-0014 vom 16. Juli 2009 dem Schutzzweck Rechnung trägt.
c): Die Schutzmassnahmen gemäss der vorstehenden lit. a) und b) sind, gestützt auf § 208 PBG Abs. 2, vor Baubeginn im Grundbuch anzumerken.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen bei der Baurekurskommission III des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schrift-lich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange-fochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizule-gen. Materielle und formelle Entscheide der Baurekurskommission sind kosten-pflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Fristenlauf beginnt für den Eigentümer mit der Zustellung des Beschlusses; für Dritte mit der Publikation.
Der Beschluss kann während der Re-kursfrist zu den ordentlichen Öffnungszei-ten in der Abteilung Planung, Usterstras-se 2, Dübendorf, eingesehen werden.