Festlegung Infrastruktur- und Leistungskosten im Abfallbereich
Festlegung Infrastruktur- und Leistungskosten im Abfallbereich per 1. Juni 2019
Festsetzung
Gestützt auf das Reglement über die Infrastruktur und Leistungskosten hat der Stadtrat die Ansätze der Infrastruktur – und Leistungskosten im Abfallbereich per 1. Juni 2019 wie folgt angepasst:
a) Die Betriebskehrichtkosten für Gewerbebetriebe (Art. 8) betragen neu Fr. 270.00 pro Tonne (bisher Fr. 350.00) exkl. MwSt. von 7.7 %.
b) Die Mindestgebühr auf der Hauptsammelstelle für Sperrgut/Abfälle (Art. 10, Punkt 1) beträgt neu Fr. 2.00 (bisher Fr. 1.00) inkl. MwSt. von 7.7 %.
c) Wegfall der Grundpauschale für Auswärtige von Fr. 10.00 inkl. MwSt. von 7.7 %.
Der Beschluss des Stadtrates kann wie folgt eingesehen werden:
Stadt Dübendorf, Abteilung Tiefbau (Bauhof), Usterstrasse 105, 8600 Dübendorf
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
oder kann im Internet unter www.duebendorf.ch, Suchbegriff „Festlegung Infrastruktur- und Leistungskosten im Abfallbereich per 01.06.2019“ abgerufen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
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