Medienmitteilung des Stadtrates: Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich: Wesentliche Mängel nicht behoben
Nachdem ein erster Anlauf vor Verwaltungsgericht gescheitert war, hat die Zoo Seilbahn AG als Gesuchstellerin ihr Auflageprojekt für eine Zoo-Seilbahn zurückgezogen und neu eingereicht. Der Stadtrat Dübendorf hat sich mit den neuen Projektunterlagen während der Auflage intensiv auseinandergesetzt und im Rahmen seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2018 zahlreiche Anträge gestellt. In der Zwischenzeit hat die Baudirektion den kantonalen Gestaltungsplan "Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich" festgesetzt. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen kommt der Stadtrat zum Schluss, dass seit der Auflage nur marginale Anpassungen vorgenommen worden sind und dass die Anträge der Stadt Dübendorf weitgehend unberücksichtigt geblieben sind. Auch das neue Konzept ist für die Stadt Dübendorf daher nicht hinnehmbar. Nachdem der Stadtrat am 21. Juni 2018 bereits vorsorglich Rekurs gegen die Plangenehmigung der Zoo-Seilbahn erhob, hat er nun auch gegen den Festsetzungsbeschluss der Baudirektion zum kantonalen Gestaltungsplan "Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich" einen Rekurs beim Baurekursgericht eingereicht.
Ungenügendes Verkehrskonzept im Raum Stettbach
Besonders stark kritisiert der Stadtrat das vorgeschlagene Verkehrskonzept für den Raum Stettbach. Die vorgesehenen Massnahmen zur Regelung der Erschliessung und Parkierung des Privatverkehrs sind unklar, ungenügend und bleiben damit ein untauglicher Versuch, ein durch die Seilbahn neu entstehendes Verkehrsproblem im Raum Stettbach zu lösen. Es werden Massnahmen vorgeschlagen, die der reinen Symptombekämpfung dienen, indem versucht wird, den entstehenden Parkplatzsuchverkehr mit verschiedenen, in ihrer Umsetzbarkeit fraglichen Massnahmen fernzuhalten. Dies aber ist kein durchdachtes und verträglich ausgestaltetes Verkehrskonzept. Ein durch die private Zoo Seilbahn AG geschaffenes Verkehrsproblem wird damit zur Lösung auf die Stadt Dübendorf abgeschoben, dies auf Kosten der Öffentlichkeit.
Fehlendes öffentliches Interesse an der Zoo-Seilbahn
Das öffentliche Interesse an der Zoo-Seilbahn wird mit dem angeblichen Nachweis einer wesentlichen Verbesserung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs begründet, gestützt auf ein Verkehrsgutachten. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass im Gutachten mit optimistischen Modell-Annahmen gearbeitet wird und einzelne Faktoren unberücksichtigt gelassen werden. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass der Umsteigeeffekt nicht im prognostizierten Ausmass eintritt. Ohne diesen fehlt jedoch das öffentliche Interesse an einer Seilbahn, übrig bleibt lediglich das private Interesse des Zoo Zürich, sein Verkehrsproblem zu lösen. Dem stehen die gewichtigen öffentlichen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes (Erhalt intakter Landschaftsraum Stettbach / Sagentobel) sowie der geordneten Besiedlung (kein Verkehrschaos) gegenüber. Die auch gerichtlich verlangte Gesamtabwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen wird dabei von der Baudirektion zu einseitig vorgenommen.
Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Dominic Müller, Hochbauvorstand, Tel. 079 880 03 12
- Reto Lorenzi, Leiter Stadtplanung, Tel. 044 801 67 21
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20190604-MM-Ablehnung_Zooseilbahnprojekt.pdf | Download | 0 | 20190604-MM-Ablehnung_Zooseilbahnprojekt.pdf |