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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Inhalt

Coronakrise: Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe

21. April 2021
Verlängerung bis 30. September 2021
Geht an die Selbständigerwerbenden sowie die Inhaber von Kleinstbetrieben der Stadt Dübendorf

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen, welche im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus ergriffen wurden, beschlossen. Dabei soll unter anderem auch auf eine rasche und unbürokratische Weise Selbständigerwerbenden und Personen in vergleichbarer Lage, welche durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten sind, befristet geholfen werden.

Der Stadtrat hat entschieden, dass eine solche finanzielle Hilfeleistung für in Dübendorf wohnhafte bzw. ansässige Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe in erster Linie als Darlehen bei knapper Liquidität erfolgen soll, aufgrund eines vorübergehenden Erwerbsausfalls oder weil z.B. andere Unterstützungsleistungen erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgen. In Ausnahmefällen soll bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf auch ein à fonds-perdu-Beitrag möglich sein. Diese Nothilfe ist ausschliesslich als Ergänzung zu anderen vorgelagerten Leistungen vorgesehen. In jedem Fall müssen daher von den Gesuchstellern Leistungen wie z.B. Corona-Erwerbsersatzentschädigungen, Kurzarbeitsentschädigungen, Bankkredite, Gelder der Arbeitslosenversicherung und weitere, zwingend auch geltend gemacht werden resp. geltend gemacht worden sein.

Berechtigt für die Nothilfe sind Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit maximal 200 Stellenprozenten (inklusive Inhaberin oder Inhaber und dessen im Betrieb tätigen Angehörigen). Sollten Geschäfts- und Wohnort des Firmeninhabers nicht identisch sein, ist der Wohnort ausschlaggebend. Alle andern resp. grösseren Unternehmen werden durch das vom Bund geplante Programm unterstützt.

Die Gesuchsunterlagen sind möglichst per E-Mail an corona-nothilfe@duebendorf.ch

oder in Ausnahmefällen per Post an folgende Adresse einzureichen:

Stadtverwaltung Dübendorf
Corona – Kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe
Finanz- und Controllingdienste
Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

Die eingegangenen Gesuche werden rasch möglichst gesichtet und nach einheitlichen noch vom Stadtrat zu definierenden Kriterien beurteilt. Bei Fragen nehmen wir zur Klärung mit den Gesuchstellern Kontakt auf.

Das Gesuchsformular, die Richtlinien sowie ein Excel-File für die Berechnung des Liquiditätsbedarfes finden Sie untenstehend. 

Zugehörige Objekte

Name
Corona Nothilfe; Gesuchsformular Download 0 Corona Nothilfe; Gesuchsformular
Corona Richtlinie über die kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe Download 1 Corona Richtlinie über die kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe
Corona Nothilfe; Berechnung Liquiditatsbedarf Download 2 Corona Nothilfe; Berechnung Liquiditatsbedarf