Abstimmungsvorlagen
29. Nov. 2020
| 8600 Dübendorf |
| Gemeinde |
| Was ist zu beachten: | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. | Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Einwohneramt persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
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Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Website aufgeschaltet.
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