Auszug aus dem Zentralstrafregister
Ab 5. Mai 2008 ist es für Privatpersonen möglich, Ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt dem Besteller zustellt. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftzszeiten entgegen. Die herkömmliche Bestellung mit dem Formular "Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister" ist nicht mehr möglich. Der Strafregisterauszug kann auch online beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. |