Einbürgerungen
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Dübendorf erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderates oder der Stadtrat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Formular Lebenslauf
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes über die Steuerfaktoren
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
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