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Aufschiebung der Polizeistunde

Zuständiges Amt:Stadtpolizei

Verlängerung
Vorübergehende Ausnahmen von der Schliessungsstunde sind jeweils bis spätestens Freitag, 12.00 Uhr bei der Stadtpolizei einzuholen.

Kosten:
  • Aufschub bis 02.00 Uhr = Fr. 60.--
  • Aufschub ab 02.00 Uhr bis 04.00 Uhr Fr. 80.--

Aufhebung der Polizeistunde
Die gesetzlich festgelegte Polizeistunde ist an den folgenden Tagen für das gesamte Gemeindegebiet aufgehoben:
Silvester, Neujahr, Samstag und Montag der Bauernfasnacht, Samstag der Kirchweih (Herbst).

Aufschub der Polizeistunde
Am Berchtoldstag, Sonntag der Kirchweih (Herbst), 1. Mai und 1. August ist die Polizeistunde auf 02.00 Uhr festgesetzt.

Verantwortlich Telefon
Stadtpolizei 044 - 801 69 00

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