Einwohneramt
Öffnungszeiten:
Aktuell: Neuer Pass 10 Neue Pässe müssen ab dem 1. März 2010 direkt beim kantonalen Passbüro in Zürich beantragt werden. Eine telefonische Voranmeldung unter 043 - 259 73 73 ist zwingend. Alternativ kann die Voranmeldung auch über das Internet getätigt werden unter Schweizerpass IDs können weiterhin am Schalter der Einwoherkontrolle ausgestellt werden. Aktuell: Neues Hundegesetz Dübendorf, 1. März 2010 - Seit dem 1. Januar 2010 sind das revidierte kantonale Hundegesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Die neue Hundegesetzgebung bietet eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Hundehaltung. Sie bezweckt einen sicheren Umgang mit Hunden und stellt dabei die Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter ins Zentrum. Die wichtigsten Neuerungen, welche die Hundehalterinnen und Hundehalter zu beachten haben (detaillierte Informationen auf der Homepage des kantonalen Veterinäramtes: Hundegesetz) Haftpflichtversicherung Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. verfügen. Hundeausbildung Wer erstmals einen Hund anschafft oder seit dem 1. September 2008 erstmals einen Hund hält, muss bis 31. August 2010 einen theoretischen und praktischen Sachkundennachweis für Hundehaltung erlangen. Wer einen Hund hält, der einem grossen und massigen Rassetyp angehört (Rassetypenliste I) und nach dem 31. Dezember 2010 geboren ist, muss eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolvieren. Diese besteht aus der Welpenförderung und dem Junghundekurs. Bei Übernahme eines älteren Hundes nach dem 31. Dezember 2010 ist ein Erziehungskurs zu besuchen; ist der Hund bei der Übernahme bereits älter als 8 Jahre, ist gemäss Bundesrecht nur ein Sachkundennachweis zu erbringen. Die theoretischen und praktischen Kurse sind bei anerkannten Hundeausbilderinnen oder -ausbildern zu besuchen. Eine Liste der anerkannten Hundetrainerinnen und -trainer finden Sie auf: Hundetrainer Haltebewilligung Wer einen Hund hält, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotential (Rassetypenliste II) angehört, benötigt eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Ein entsprechendes Gesuch muss bis 31. März 2010 eingereicht werden. Meldepflicht an die Gemeinden Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei der zentralen Datenbank ANIS anzumelden. Allfällige Mutationen, einschliesslich alle Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind bei der Gemeinde und bei der Datenbank ANIS ebenfalls zu melden. Hundesteuer und Gebühren Für Hunde von über 6 Monaten ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. Erreicht ein Hund das Alter von über 6 Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten, so ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte. Die Hundesteuer ist für ein Kalenderjahr und jeweils bis spätestens 30. März zu entrichten. Die Steuer beträgt in Dübendorf neu ab 1.1.2010 für den ersten Hund Fr. 150.--, für jeden weiteren Hund im selben Haushalt beträgt die Hundesteuer Fr. 170.--. Ausserdem werden die Gebühren für die Bearbeitung von Meldungen gemäss neuem Recht dem gestiegenen Verwaltungsaufwand angepasst. Die Rassetypenlisten I und II sind zu finden auf der Homepage des Veterinäramtes: Rassetypen Weitere Informationen über Hunde auch unter "Onlinedienste". Herzlich willkommen beim Einwohneramt der Stadt Dübendorf Das Einwohneramt ist zuständig für
Wir haben uns zum Ziel gesetzt... ..Sie durch eine freundliche und speditive Bedienung kompetent und effizient zu beraten! Zahlungsarten Bei uns können sämtliche Gebühren auch mit EC-Direct, Postcard, Eurocard, Mastercard, Maestro oder VISA bezahlt werden.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||