Zusatzleistungen zur AHV/IV
Unter dem Begriff "Zusatzleistungen zur AHV/IV" unterscheidet der Kanton Zürich drei Leistungsarten:
gehören zusammen mit der AHV und IV zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind keine Fürsorgeleistungen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Beihilfen (BH) sind Leistungen des Kantons Zürich. Sie können dann ausgerichtet werden, wenn AHV/IV-Renten zusammen mit den Ergänzungsleistungen für den eigentlichen Lebensbedarf nicht ausreichen und besondere Bestimmungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich erfüllt sind. Gemeindezuschüsse sind zusätzliche Leistungen, welche die Gemeinden nach eigenen Regelungen ausrichten können. Seit 1. Januar 2006 werden in Dübendorf keine Gemeindezuschüsse mehr ausgerichtet. Die Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Rentner/Innen und soll ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen garantieren. Im Kanton Zürich werden die Zusatzleistungen zur AHV/IV von den Gemeinden ausgerichtet. Links: www.pro-senectute.ch www.ahv.ch www.svazurich.ch Öffnungszeiten
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