Das Hochbauamt ist für folgende Bereiche zuständig:
Baubewilligungen
Reklamebewilligungen
Bewilligung von Farb- und Materialkonzepten von Gebäuden und Anlagen
Prüfung von Grundstückserschliessung
Parzellierungsbewilligungen
Feuerpolizeiliche Bewilligungen
Feuerungsbewilligungen
Rauchgaskontrolle
Baulicher Zivilschutz
Aufzugsbewilligungen
Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt (eidgenössisch, kantonal und kommunal). Das Hochbauamt hat die Aufgabe, die Bauwilligen kompetent und wirkungsvoll durch die komplexen Bestimmungen des Baurechts zu lotsen und mit ihrem Beratungsangebot die Realisierung entsprechender Bauprojekte zu ermöglichen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme mit dem Hochbauamt empfohlen.