Bewilligung von Farb- und Materialkonzepten von Gebäuden und Anlagen
Die Änderung der Gebäudefarben sind nicht bewilligungspflicht, ausser:
- das Gebäude befindet sich in der Kernzone
- das Gebäude ist ein Inventar- oder Schutzobjekt
- das Gebäude ist Bestandteil einer Arealüberbauung
Zugehörige Objekte
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