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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

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Inhalt

Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlas­sungsbewilligung mit steuerrechtlichem Wohnsitz bzw. steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz. Zudem sind im Ausland wohnhafte Künstler, Musiker, Artisten, Sportler, Referenten etc. für ihre persönliche Tätigkeit im Kanton ebenfalls quellensteuerpflichtig. 

Während Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung jährlich eine Steuererklärung einzureichen haben und aufgrund dieser die Steuern bezahlen, werden bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung die Steuern in der Regel direkt an der Quelle bezogen, das heisst, die Steuern werden direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

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