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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Veranlagung und Bezug der Staats- und Gemeindesteuern

Steuerbezug

Der definitive Steuerbezug erfolgt nach Einschätzung der Steuererklärung.

Die Steuern sind am 30. September fällig. Zahlungen bis zur Fälligkeit werden zu Gunsten, Steuernachzahlungen zu Lasten verzinst. Der Zinssatz beträgt 0,25% (vor 1.1.2020; 0.5%).

Trotz Ratenzahlungen oder Stundung der Steuern werden Zinsen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt nach der Zustellung der Schlussrechnung und Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist 4.5% und wird separat in Rechnung gestellt.


Veranlagung / Einschätzung

Unter der Steuerveranlagung versteht man die Prüfung der eingereichten Steuererklärungen mitsamt aller eingereichten Unterlagen und die definitive Festsetzung von steuerbarem und satzbestimmendem Einkommen und Vermögen, sowie der Verrechnungssteuer.

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