Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

(Polizei-)Bewilligungen ohne Sportveranstaltungen

Bewilligungen
Die Benützung des öffentlichen Grundes, Lärm intensive Veranstaltungen (Konzerte, Feuerwerk etc.), die Durchführung eines Marktes, einer Messe/Ausstellung oder auch Sammlungen sind bewilligungspflichtig (Aufzählung nicht abschliessend).

 

Öffentlicher Grund:
Die Nutzung öffentlicher Strassen und Plätze im Sinne gesteigerten Gemeingebrauchs bedarf einer Bewilligung. Darunter fallen z.B. Boulevardcafés, Plakatständer vor Verkaufsgeschäften, Auslagen auf Trottoirs, Warenverkauf auf öffentlichem Grund, Geldsammlungen, Zeitungsständer und Automaten etc.

Veranstaltungen
Die Organisation von Anlässen ist sehr anspruchsvoll. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich frühzeitig mit der Verwaltungspolizei in Verbindung zu setzen. Somit kann die Koordination zu den verschiedenen Ansprechpartnern sichergestellt und die Details und Rahmenbedingungen frühzeitig geklärt und abgesprochen werden.

Öffentliche Veranstaltungen aller Art, sowie die Benützung des öffentlichen Grundes bedürfen generell einer Bewilligung und sind mit wenigen Ausnahmen gebührenpflichtig. Wo nicht anders vermerkt, können Unterlagen und Formulare zum Antrag auf Bewilligung unter 'Online-Schalter' ausgefüllt und eingereicht werden oder unter 'Dokumente' bezogen werden.

Bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ist es angezeigt, sich frühzeitig (mind. 2 Wochen bzw. 4 Wochen im Voraus) mit den oben genannten Stellen schriftlich in Verbindung zu setzen. Das Bewilligungs-verfahren bei grösseren Veranstaltungen setzt neben dem Gesuch um Bewilligung unter anderem ein entsprechendes Veranstaltungskonzept voraus. Somit kann die Koordination zu den verschiedenen Ansprechpartnern sichergestellt und die Details und Rahmenbedingungen frühzeitig geklärt und abgesprochen werden.

Auf folgende Punkte muss im Veranstaltungskonzept zwingend eingegangen werden (Liste nicht abschliessend):
OK-Liste mit Ressortleiter, Veranstaltungsrahmen, Attraktionen, Medien-/Öffentlichkeitsarbeit, provisorische Bauten und allenfalls Nutzung von bestehenden Bauten inkl. Brandschutz, Rettungs- und Sicherheitsdienste, elektrische Anlagen / Stromversorgung, Verpflegung, sanitäre Einrichtungen (Toiletten usw.), Abfall / Reinigung (während und nach der Veranstaltung), Organisation Parkmöglichkeiten, Verkehrsregelung, Verkehrswege, Versicherungsnachweis.

Weitere Informationen, Dokumente und Kontaktdaten zu Veranstaltungen und Grossanlässen können Sie unserer interaktiven Karte "Veranstaltungen/Grossanlässe" entnehmen.

Zugehörige Objekte