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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
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  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
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Inhalt

Gastgewerbe / Klein- und Mittelverkauf

Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent

Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetztes vom 1. Dezember 1996 bedarf eines Patentes,

  • wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht;
  • wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.

Genauere Bestimmungen finden Sie im Gastgewerbegesetz.

Es wird zwischen drei Arten von Patenten unterschieden:

Gastwirtschaftspatent

Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkohol und gebrannte Wasser ausgestellt.

Die Gebühr für die Patenterteilung beträgt für

  • Gastwirtschaften bis 100 Plätze  Fr. 400.00
  • Gastwirtschaften ab 100 Plätzen Fr. 800.00

Für die Beantragung eines Gastwirtschaftspatents verwenden Sie bitte das „ Formular zur Führung einer Gastwirtschaft“ oder via Online-Formular unter Gesuch Gastwirtschaftspatent  und reichen es 4 Wochen vor Betriebseröffnung mit den Beilagen bei uns ein.

Klein – und Mittelverkaufspatent

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholischen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet.

Genaue Bestimmungen finden Sie im Gastgewerbegesetz.

Die Gebühr für die Patenterteilung beträgt Fr. 200.00.

Gesuch und Beilagen bitte spätestens 4 Wochen vor Betriebseröffnung einreichen.
Für die Beantragung eines Klein- und Mittelverkaufspatent verwenden Sie bitte das „Formular zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes“ oder mittels Online-Formular Gesuch Klein- und Mittelverkaufspatent.

Festwirtschaftspatent (vorübergehend bestehender Betrieb)

Für vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften und Verkaufsstände) werden befristete Patente für eine bestimmte Zeit und Örtlichkeit ausgestellt. Die Gebühr richtet sich nach Veranstalter und Dauer des Anlasses (in der Regel Fr. 50.00 pro Tag).
Gesuch und Beilagen bitte spätestens 4 Wochen vor dem Anlass einreichen.

Für die Beantragung eines vorübergehend bestehenden Betriebs verwenden Sie bitte das 'Festwirtschaftspatent'.

Zugehörige Objekte

Name
01 Gesuch_Patent_Gastwirtschaft_und_KMU_neu.pdf Download 0 01 Gesuch_Patent_Gastwirtschaft_und_KMU_neu.pdf
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