Einbürgerung
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf erlangen?
Verfahrensarten
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist auch das Gemeindeamt des Kantons Zürich und das Staatssekretariat für Migration am Verfahren beteiligt.
H I N W E I S => ab 1. Juli 2023 gilt im Kanton Zürich im Bürgerrecht eine neue Gesetzgebung. Detailinfos dazu finden Sie auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich. |
Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie auf den untenstehenden Merkblättern resp. unter den aufgeführten Links und ebenfalls auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich.
- Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Voraussetzungen und Ablauf ordentliche Einbürgerung
- Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.
Detaillierte Informationen zu den Arten und den entsprechenden Bedingungen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie im 'Handbuch Bürgerrecht' des Staatssekretariates für Migration in den Kapiteln 4, 5 und 6.
=> Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung als ausländischer Staatsangehöriger erfüllen und welche Verfahrensart bei Ihnen die richtige ist, finden Sie online auf der Webseite des Gemeindeamtes Zürich einen Einbürgerungs-Checker der Ihnen weiterhelfen kann.
- Einbürgerung von Schweizerinnen/Schweizern
Merkblatt Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen/Schweizern
Einbürgerungsdossier/Formulare/Nachweise
Weiterführende Informationen sowie die Formulare zur Ordentlichen Einbürgerung finden Sie hier.
=> Bitte beachten Sie, dass das Gesuch zur Registrierung der Personendaten beim Zivilstandsamt Dübendorf elektronisch einzureichen ist. Informationen und das Formular dazu finden Sie hier: Registrierung der Personendaten für die Einbürgerung
Sie können das Gesuch zur ordentlichen Einbürgerung beim Gemeindeamt Zürich direkt online einreichen.
=>Zur Nutzung des digitalen Angebots ist eine Benutzerregistrierung notwendig. (Bitte beachten Sie, dass momentan zur Online-Einreichung des Gesuchs weiterhin diverse Dokumente und Bestätigungen physisch eingeholt und selber in das Tool hochgeladen werden müssen.)
Einbürgerungsdossiers zu sämtlichen Verfahrensarten können Sie direkt im Stadthaus Dübendorf beziehen. Gerne beraten wir Sie persönlich (keine Terminvereinbarung notwendig) am Schalter „206 Einbürgerung“ im 2. Stock des Stadthauses.
Je nach Werdegang und Herkunft müssen Sie vor Einreichen des Antrags als ausländischer Staatsangehöriger noch Tests für Deutsch und/oder Grundkenntnisse (Staatskunde) absolvieren. Detailinformationen dazu finden Sie hier: WBK Dübendorf
Als Vorbereitung für den Grundkenntnistest empfehlen wir Ihnen die Einbürgerungsbroschüre des Kantons Zürich.
Das Antragsformular zur Bürgerrechtsaufnahme als Schweizerin/Schweizer finden Sie hier: Gesuch Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen/Schweizern . Bitte beachten Sie, dass noch weitere Nachweise und Dokumente mit dem Formular eingereicht werden müssen (siehe Punkt 2 in Merkblatt Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen/Schweizern)
Gebühren
Die Gebühren der Stadt Dübendorf richten sich nach dem aktuell gültigen Gebührenreglement und können folgendem Merkblatt entnommen werden: Merkblatt Einbürgerungsgebühren
Die aktuellen Gebühren des Kantons und des Bundes sind auf den jeweiligen Webseiten ersichtlich:
- Kanton Zürich: Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Bund: Staatssekretariat für Migration
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Behördendienste | +41 44 801 83 90 | Kontaktformular |
Name | Download |
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Frage |
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Vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches müssen bei den Weiterbildungskursen Dübendorf (WBK) Tests für Deutsch und Grundkenntnisse abgelegt werden, sofern Sie gemäss den Kriterien auf dem Merkblatt „Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich" nicht davon befreit sind. Sie können sich direkt bei der WBK anmelden. Als Vorbereitung für den Grundkenntnistest (GKT) empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Einbürgerung" des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich . Die WBK wird Ihnen bei erfolgreichem Bestehen dieser Prüfungen ein Zertifikat aushändigen. Erst wenn Sie die Prüfungen erfolgreich absolviert haben, können Sie das vollständige Einbürgerungsgesuch an das Gemeindeamt des Kantons Zürich online einreichen oder einsenden. |
Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt eingebürgerten Personen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. Trotzdem kann der freiwillige Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zum automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, sofern die Gesetzgebung des Herkunftsstaates dies vorsieht. Verbindliche Auskünfte können ausschliesslich die zuständigen Botschaften und Konsulate des Herkunftsstaates erteilen. |
In der Schweiz geborene Gesuchstellende oder im Ausland geborene Gesuchstellende zwischen 16 und 25 Jahren, die in der Schweiz während mindestens 5 Jahren die Schule in einer der Landessprachen besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Berufslehre oder Gymnasium) oder Tertiärstufe (Universität oder Fachhochschule) in deutscher Sprache abgeschlossen haben, werden in der Regel nicht zu Gesprächen vorgeladen. Im Ausland geborene Ausländer werden von einer Delegation des Stadtrats zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Der Stadtrat prüft bei diesem Gespräch Ihre Integration in Dübendorf und der Schweiz. Stellt die Delegation des Stadtrats beim Bürgerrechtsgespräch fest, dass Sie in der Schweiz und in Dübendorf integriert sind, wird Ihr Gesuch dem Gesamt-Stadrat zum Entscheid vorgelegt. Bei einem positiven Entscheid werden Ihre Akten dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestellt. |
Das Einbürgerungsgesuch als Papierexemplar (für alle Verfahren) erhalten Sie hier: Das Einbürgerungsgesuch für die ordentliche Einbürgerung können Sie auch online zusammenstellen und einreichen: Gemeindeamt Kanton Zürich, Einbürgerungen --- Das Einbürgerungsgesuch für das ordentliche Verfahren reichen Sie an diese Adresse ein: Das Einbürgerungsgesuch für das erleichterte Verfahren reichen Sie an diese Adresse ein: Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern. Das Einbürgerungsgesuch für Schweizer/innen reichen Sie an diese Adresse ein: |