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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Einbürgerung

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf erlangen?
 

Verfahrensarten

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist auch das Gemeindeamt des Kantons Zürich und das Staatssekretariat für Migration am Verfahren beteiligt.

H I N W E I S => ab 1. Juli 2023 gilt im Kanton Zürich im Bürgerrecht eine neue Gesetzgebung. 
Detailinfos dazu finden Sie auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich.

 Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie auf den untenstehenden Merkblättern resp. unter den aufgeführten Links und ebenfalls auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich.

- Ordentliche Einbürgerung

Merkblatt Voraussetzungen und Ablauf ordentliche Einbürgerung 

- Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.

Detaillierte Informationen zu den Arten und den entsprechenden Bedingungen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie im 'Handbuch Bürgerrecht' des Staatssekretariates für Migration in den Kapiteln 4, 5 und 6.

=> Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung als ausländischer Staatsangehöriger erfüllen und welche Verfahrensart bei Ihnen die richtige ist, finden Sie online auf der Webseite des Gemeindeamtes Zürich einen Einbürgerungs-Checker der Ihnen weiterhelfen kann. 

- Einbürgerung von Schweizerinnen/Schweizern

Merkblatt Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen/Schweizern

 

Einbürgerungsdossier/Formulare/Nachweise

Weiterführende Informationen sowie die Formulare zur Ordentlichen Einbürgerung finden Sie hier.  
=> Bitte beachten Sie, dass das Gesuch zur Registrierung der Personendaten beim Zivilstandsamt Dübendorf elektronisch einzureichen ist. Informationen und das Formular dazu finden Sie hier: Registrierung der Personendaten für die Einbürgerung

Sie können das Gesuch zur ordentlichen Einbürgerung beim Gemeindeamt Zürich direkt online einreichen.
=>Zur Nutzung des digitalen Angebots ist eine Benutzerregistrierung notwendig. (Bitte beachten Sie, dass momentan zur Online-Einreichung des Gesuchs weiterhin diverse Dokumente und Bestätigungen physisch eingeholt und selber in das Tool hochgeladen werden müssen.)

Einbürgerungsdossiers zu sämtlichen Verfahrensarten können Sie direkt im Stadthaus Dübendorf beziehen. Gerne beraten wir Sie persönlich (keine Terminvereinbarung notwendig) am Schalter „206 Einbürgerung“ im 2. Stock des Stadthauses.

Je nach Werdegang und Herkunft müssen Sie vor Einreichen des Antrags als ausländischer Staatsangehöriger noch Tests für Deutsch und/oder Grundkenntnisse (Staatskunde) absolvieren. Detailinformationen dazu finden Sie hier: WBK Dübendorf 

Als Vorbereitung für den Grundkenntnistest empfehlen wir Ihnen die Einbürgerungsbroschüre des Kantons Zürich.

Das Antragsformular zur Bürgerrechtsaufnahme als Schweizerin/Schweizer finden Sie hier: Gesuch Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen/Schweizern . Bitte beachten Sie, dass noch weitere Nachweise und Dokumente mit dem Formular eingereicht werden müssen (siehe Punkt 2 in Merkblatt Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen/Schweizern)

 

Gebühren

Die Gebühren der Stadt Dübendorf richten sich nach dem aktuell gültigen Gebührenreglement und können folgendem Merkblatt entnommen werden: Merkblatt Einbürgerungsgebühren

Die aktuellen Gebühren des Kantons und des Bundes sind auf den jeweiligen Webseiten ersichtlich:

 

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