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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Heimatschutz/Denkmalpflege

Inventar der schützenswerten Kulturobjekte vom 14.12.1984 (gemäss §203-217 PBG)
Das heimatliche Ortsbild sowie die baukulturellen Errungenschaften von Dübendorf sollen geschützt und ihre Erhaltung und Pflege gefördert werden. Deshalb wurde 1984 ein Inventar der schützenswerten Kulturobjekte angelegt, in das über 200 einzelne Bauten von kommunaler Bedeutung aufgenommen wurden. Zu jedem Objekt existiert ein Inventarblatt mit einer präzisen Beschreibung über die bauliche Struktur und den Zustand des Objekts. Das Inventar kann zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Stadtplanung eingesehen werden. Zusätzlich ist es im Online-Ortsplan der Stadt Dübendorf einsehbar: https://duebendorf.geoweb.gossweiler.com (Themenkatalog; Themen Planung; Kulturobjekte)

Durch die Inventarisierung sind die Objekte noch nicht geschützt, sondern nur ihre potentielle Schutzfähigkeit dokumentiert. Der Entscheid über eine vollständige Unterschutzstellung, eine Teilunterschutzstellung oder eine Entlassung aus dem Inventar stellt sich erst, wenn z.B. ein Neubaugesuch eingereicht wird, ein Abbruch bevorsteht, wenn eine Renovation angezeigt wäre oder wenn sich aus irgendwelchen Gründen Schutzmassnahmen aufdrängen.

Ob ein Objekt tatsächlich unter Schutz gestellt werden soll, wird im Rahmen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Schutzabklärung überprüft. Der Grundeigentümer muss dazu schriftlich ein sogenanntes Provokationsbegehren stellen und damit ausdrücklich einen förmlichen Schutzentscheid verlangen. 

Für die Klärung des Schutzumfangs gibt die Baubehörde bei einem Fachexperten ein denkmalpflegerisches Gutachten in Auftrag. Die Kosten hierfür trägt vollumfänglich die Stadt Dübendorf. Für den jeweiligen Grundeigentümer fallen diesbezüglich keinerlei Kosten an.

Bei Fragen zum Verfahren der Schutzabklärung beraten wir Sie gerne.

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