Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gerichtsverfahren im SchKG

Im Zusammenhang mit dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) kann es zu verschiedenen Gerichtsverfahren kommen. Anbei die wesentlichen, welche die Schuldbetreibung betreffen:


* Der Stadtammann und dessen Stellvertretung sind Mitglied im kantonalen Berufsverband der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten im Kanton Zürich (VGBZ). Im Jahre 2004 wurden von dem Verband Standesregeln für dessen Mitglieder erarbeitet und von diesen angenommen. Die Standesregeln des Verbandes bezwecken die Umschreibung der berufsethischen Grundsätze für die Arbeit sowie die Festlegung von Verfahren und Sanktionen bei Verletzung dieser Grundsätze. Die Standesregeln beziehen sich nicht auf Gesetzesverletzungen, welche durch die Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden müssen (z.B. Art. 14 SchKG/Art. 17 SchKG). Die Standesregeln gelten für alle Mitglieder des Verbandes.

Zugehörige Objekte

Name Download
Frage