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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Ankündigung Videoüberwachung

Polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Laut Polizeigesetz des Kantons Zürich (§ 32 c PolG) darf die Polizei bei öffentlich zugänglichen Grossveranstaltungen und Kundgebungen Personen in der Weise mit Audio- und Videogeräten überwachen, dass Personen identifiziert werden. Die Bevölkerung ist in geeigneter Weise auf den Einsatz der Audio- und Videogeräte aufmerksam zu machen (§ 32b Abs. 3 PolG).

In Übereinstimmung mit diesen gesetzlichen Bestimmungen weist die Stadtpolizei Dübendorf darauf hin, dass Grossveranstaltungen und Kundgebungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit Videogeräten überwacht werden.

Videoüberwachung

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