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Stadthaus Dübendorf

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Inhalt

Einverständniserklärung zu Zustellungen von Betreibungsurkunden per A-Post Plus

28. September 2020

Der Bundesrat hat mittels einer Notverordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus u.a. Erleichterungen bei der Zustellung von Betreibungsurkunden beschlossen. Die Verordnung trat ab 20. April 2020 in Kraft und galt voraussichtlich bis zum 30. September 2020. Der Bundesrat hat am 25. September 2020 entschieden, teile der Verordnung bis längstens am 31. Dezember 2021 weiter in Kraft treten zu lassen (u.a. die "erleichterte" Ersatzzustellung).

In Anwendung von Art. 7 der Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) vom 16. April 2020 bzw. 25. September 2020 besteht die Möglichkeit, dass die Betreibungsbehörden unter gewissen Kriterien die Zustellungen von Betreibungsurkunden (Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen) per A-Post Plus vornehmen können. Somit entfällt eine allfällige Zustellung im Amtslokal, am Wohnsitz, Arbeitsplatz oder per Zustellungsauftrag an die Polizei. Aufgrund der weiterhin geltenden ausserordentlichen Lage und den sicherheitsbedingten Vorkehrungen für den Publikumsverkehr, vermeiden wir so längere Wartezeiten.

Sofern Sie von uns eine Abholungsaufforderung erhalten haben, können Sie das angefügte Dokument ausfüllen, ausdrucken und es uns per A-Post zukommen lassen, in den Briefkasten vor dem Amtslokal einwerfen oder per Scan an betreibungsamt@duebendorf.ch mailen.

Wir danken bestens für die gute Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten und wünschen Ihnen alles Gute.

Betreibungsamt Dübendorf / 28. September 2020

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