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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gesuch Gastwirtschaftspatent

Wer im Kanton Zürich einen Gastwirtschaftsbetrieb (GW-Betrieb) neu eröffnen oder übernehmen möchte, braucht in der Regel ein Patent. Das entsprechende Formular für den Erwerb eines Patents können Sie online ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass zusammen mit dem Gesuch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen, welche Sie direkt hochladen können. Wir beurteilen und bearbeiten nur vollständig eingereichte Dossiers. Unvollständige werden zurückgewiesen bzw. zurückgeschickt. Das Gesuch muss zusammen mit den zusätzlichen Dokumenten mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.

Genauere Bestimmungen zur Patentpflicht finden Sie im Gastgewerbegesetz.

Planen Sie bei einem bestehenden Lokal Umbaumassnahmen oder beziehen Sie ein neues Lokal? Allenfalls ist dazu eine Baubewilligung notwendig. Bitte nehmen Sie (vor Einreichung der Patent-Gesuchsunterlagen) mit der Abteilung Hochbau (hochbau@duebendorf.ch) Kontakt auf. Ein Patent gilt nur für die von der Abteilung Hochbau bewilligten Flächen.

Sämtliche Änderungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Patent müssen sowohl der ausstellenden Behörde sowie auch dem Kantonalen Labor Zürich (KLZ) innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Den entsprechenden Link des KLZ finden Sie hier: 

Melde- & Bewilligungspflicht Kantonales Labor Zürich

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.

Unterlagen

Zwingende Unterlagen:

  • Kopie Personenausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Auszug aus dem Eidg. Zentralstrafregister (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelle Betreibungsauskunft (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie Miet- oder Kaufvertrag und/oder Arbeitsvertrag (unterschrieben)
  • bei Bestehen eines Fumoirs: zusätzlich Kopie der Bewilligung
  • Kopie "Meldung über die Stellvertretung" inkl. Kopie Personalausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis des Stellvertretenden)
  • bei Neueröffnungen oder Änderung des bestehenden Konzepts: zusätzlich (neues) "Betriebskonzept"
  • Kopie "Information über die Pflichten als Inhaber/in eines GW-Patents"
  • bei einer Übernahme: zusätzlich Formular "Meldung über (sofortigen) Verzicht auf das GW-Patent"
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Merkblätter

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail/ per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.

Gebühren
a. Bewilligungsgebühr
  1. GW mittel, klein (bis 100 Plätze): Fr. 400.00
  2. GW gross (ab 100 Plätze): Fr. 800.00

b. Alkoholabgabe bei Verkauf von gebr. Wassern pro 4-jähriger Periode (wird pro rata temporis berechnet; die Höhe der Gebühren hängt von den Anzahl Litern gebr. Wasser, welche jährlich umgesetzt werden, ab)

Genauere Bestimmungen zu den Patentabgaben auf gebrannten Wassern finden Sie in der Verordnung zum Gastgewerbegesetz.

c. Schreibgebühr: Fr. 60.00

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Online-Formular

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