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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gesuch um Bewilligung von Dreharbeiten/Fotoaufnahmen

Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Bewilligung von Dreharbeiten/Fotoaufnahmen, welche Sie auf öffentlichem Grund durchführen möchten, online einzureichen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Ausfüllen und dem Versenden des Gesuchs dieses damit nicht automatisch bewilligt ist.

Dreharbeiten und/oder Fotoaufnahmen bedürfen einer vorgängigen, genauen Abklärung bzw. ein detailliertes Konzept mit den dazugehörigen Plänen. Deshalb muss der Antrag zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor den Aufnahmen bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.

Drohnenflüge müssen separat angeschaut werden. Bitte achten Sie insbesondere die Bestimmungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), welche auch für die Gemeinde gelten und zwingend einzuhalten sind.

Wir weisen des Weiteren darauf hin, dass die Vorgaben des Skyguide im Bezug auf Drohnen-/Spezialflüge jederzeit eingehalten werden müssen und falls nötig eine entsprechende Bewilligung eingeholt und vorgewiesen werden muss.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und/oder
Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail/ per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.

Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben. Sie erhalten von uns einen entsprechenden Einzahlungsschein.

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Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.