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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Leitfaden für das Plakat- und Reklamewesen

Nach Art. 21 Abs. 2 und 3 der aktuell gültigen Polizeiverordnung (PVO) der Stadt Dübendorf, ist es Unberechtigten verboten, auf bzw. an fremdem Eigentum (beispielsweise an Gebäuden, Einfriedungen, Signalisationen und Fahrzeugen) Plakate, Anzeigen, Transparente, Fahnen oder dergleichen an-zubringen. Zuwiderhandelnde und Auftraggeber haben nebst einer Busse auch die Kosten für die Entfernung zu bezahlen.

Suchtmittelreklame(n) auf öffentlichem Grund und an öffentlichen Gebäuden ist (sind) nicht gestattet!

Informationen

Datum
31. März 2022

Dokumente

Name
20231023-AN-Leitfaden Reklamewesen_V4 (PDF, 505.24 kB) Download 0 20231023-AN-Leitfaden Reklamewesen_V4

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