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Medienmitteilung des Stadtrates: Zooseilbahn: Verkehrskonzept und Naturschutz genügen nicht

16. November 2023
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadt Dübendorf gegen das Projekt «Zooseilbahn» teilweise gutgeheissen. Weil die Mängel beim Verkehrskonzept und beim Natur- und Umweltschutz nach wie vor nicht behoben sind, zieht die Stadt das Urteil ans Bundesgericht weiter. Gleichzeitig sucht sie den Dialog mit der Zoo Seilbahn AG.

Die Zoo Seilbahn AG möchte vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich eine Seilbahn errichten. Das Projekt hat bereits eine lange politische und juristische Geschichte. Verschiedene Anwohnende und auch die Stadt Dübendorf hatten im Jahr 2019 gegen den dafür vorgesehenen Gestaltungsplan rekurriert. Der Stadtrat ist der Meinung, dass die mit einer neuen Seilbahn entstehenden Verkehrsprobleme nicht einfach an die Stadt Dübendorf übertragen werden können. Zum Seilbahnprojekt gehören aus Sicht des Stadtrats auch ein griffiges Verkehrskonzept sowie ein erweiterter Massnahmenkatalog für den Natur- und Umweltschutz.

Weiterzug an das Bundesgericht

Das Verwaltungsgericht teilt die Ansicht des Stadtrates, dass das vorgeschlagene Verkehrskonzept für den Raum Stettbach / Hochbord unzureichend und nicht anwohnerverträglich ist. Das Parkplatzangebot in diesem Raum ist zu gering, weshalb der Bau einer Zoo Seilbahn zu einer massiven Zunahme des Suchverkehrs führen würde. Die Parkplatzsituation rund um den Zoo Zürich würde an hochfrequentierten Tagen nur geringfügig verbessert. Da die Seilbahn zudem nur während den Öffnungszeiten des Zoos betrieben werden soll, dient die Seilbahn lediglich dem Freizeitverkehr. Der Beitrag der Zoo-Seilbahn zur Förderung des Öffentlichen Verkehrs ist folglich sehr bescheiden. Das Verwaltungsgericht kommt wie der Stadtrat zum Schluss, dass die Vorinstanz als auch die Baudirektion das öffentliche Interesse an der Seilbahn überschätzt haben.

Neben dem Verkehrskonzept muss das Seilbahnprojekt aus Sicht des Stadtrats auch den Natur- und Umweltschutz stärker berücksichtigen. Insbesondere gilt es, die bisher mehrheitlich unberührte Landschaft im Bereich des Sagentobels, die angrenzenden Schutzgebiete sowie die Hochstammobstbäume beim Gfellergut vor Eingriffen zu schützen. Die Interessen des Natur- und Umweltschutzes wurden aus Sicht des Stadtrates im Urteil des Verwaltungsgerichts zu wenig berücksichtigt. Der Stadtrat hat deshalb Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Stadtrat offen für Dialog

Trotz seiner Beschwerde an das Bundesgericht ist der Stadtrat weiterhin offen für Gespräche mit der Zoo Seilbahn AG. Im Dialog mit den Projektverantwortlichen möchte er nach möglichen Lösungen suchen, welche die geschildeten Interessen ausreichend berücksichtigen und einen ortsverträglichen Betrieb der Zoo-Seilbahn ermöglichen, sollte das Bundesgericht wider Erwarten nicht auf die Beschwerde eintreten. Gleichzeitig sollen aber auch alternative Transportmöglichkeiten (z.B. Bus-Verbindung) vertieft geprüft werden, die dem Zweck einer möglichst guten ÖV-Anbindung des Zoos dienen.

 

Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

- Dominic Müller, Hochbauvorstand, Tel. 079 880 03 12, dominic.mueller@duebendorf.ch

- Reto Lorenzi, Leiter Stadtplanung, Tel. 044 801 67 21, reto.lorenzi@duebendorf.ch

Dübendorf, 16. November 2023