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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Antrag Parkkarte Anwohner

Anwohnende der Stadt Dübendorf können für ihre Fahrzeuge eine Dauerparkkarte (Monats- und Jahresparkkarte) für die Parkkartenzone ihres Wohnortes erwerben. Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges ist bei jedem Bezug schriftlich nachzuweisen.

Anwohnende der Zonen 01 Städtli und 02 Hochbord können keine Parkkarte für den öffentlichen Grund erwerben. Steht kein Privatparkplatz bei der eigenen Wohnung oder Liegenschaft zur Verfügung, so kann in eine angrenzende Zone ausgewichen werden. Dies muss vom Vermieter der Wohnliegenschaft entsprechend schriftlich bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es gemäss der Vollzugsbestimmung "Einschränkung Parkkarten für die Zonen 03-11" vom 7. Januar 2022 nicht mehr möglich ist, für Nutzfahrzeuge und Anhänger, die einem gewerblichen Zweck dienen (Transport von Gütern, Personen etc.) eine Anwohnerparkkarte zu beziehen. Der Zweck von Privatfahrten wird mit diesen Fahrzeugen/Lieferwagen nicht erfüllt.

Von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr ist das Parkieren auf öffentlichem Grund in Dübendorf gebührenpflichtig und/oder zeitlich beschränkt. Es muss daher im Auto entweder eine (Dauer-) Parkkarte oder Parkscheibe hinterlegt oder die Parkuhr bedient werden.

Das Stadtgebiet ist in 11 Parkkartenzonen unterteilt: In den Zentrumsgebieten Städtli (Zone 01) und Hochbord (Zone 02) werden Parkplätze mit Parkuhren ausgestattet. In den Wohnquartieren (Zonen 03 bis 11) gilt eine maximale Parkzeit von 3 Stunden mit Parkscheibe (Mo - Sa 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr), unbeschränkt mit Dauerparkkarte.

Bitte achten Sie immer auf die aktuelle Signalisation – diese ist verbindlich!

Zugehörige Objekte

Preis

Fr. 50.00 / Monat, Fr. 500.00 / Jahr (Bei der Jahresparkkarte werden nur ausstehende und volle Monate rückerstattet. Bei Monats- bzw. Mehrmonatsparkkarten erfolgt keine Rückerstattung)

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