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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Inhalt

Merkblatt Witterungsschutzbauten und Beheizung sowie Nutzung von bis zu 20 zusätzlichen Aussensitzplätzen (Erleichterungen für die Gastronomiebetriebe bis 31. März 2022)

Erleichterungen für die Gastronomiebetriebe bis 31. März 2022

Zur Unterstützung der von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stark betroffenen Gastronomiebetriebe erlaubt der Stadtrat die bewilligungsfreie, meldepflichtige Errichtung von temporären Witterungsschutzbauten und deren Beheizung sowie Nutzung von bis zu 20 zusätzlichen Aussensitzplätzen bis am 31. März 2022

Im untenstehenden Merkblatt sind die geltenden Vorgaben ersichtlich.

Meldepflicht besteht bei temporären Bauten bis 150m2 und ist per Mail an die Abteilung Sicherheit sicherheit@duebendorf.ch zu richten.

Gesuchspflicht besteht bei temporären Bauten über 150m2 und ist per Mail an die Abteilung Hochbau hochbau@duebendorf.ch zu adressieren.

Weitergehende Fachauskünfte zu den Bauten:

Abteilung Hochbau 044 801 67 27

Feuerpolizei 044 802 77 11

Informationen

Datum
9. November 2021
Herausgeber/-in
Stadt Dübendorf
Autor/-in
Stadtrat

Dokumente

Name
20211109-Merkblatt_Witterungsschutzbauten_und_Beheizung_in_Gastronomiebetrieben.pdf (PDF, 827.68 kB) Download 0 20211109-Merkblatt_Witterungsschutzbauten_und_Beheizung_in_Gastronomiebetrieben.pdf

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