Bundesprogramm / Schiesspflicht 2021
Schützenhausstrasse
8600 Dübendorf
27. Aug. 2021, 18.00 Uhr - 20.00 Uhr, Standblattausgabe ist jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn, bis 30 Minuten vor Schiessende
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2020 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2021 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2021 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Informationen
- Organisator
- Arbeiterschützenbund Dübendorf
Zugehörige Objekte
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Schiesspflicht 2021 | Download | 0 | Schiesspflicht 2021 |
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst | Download | 1 | Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst |
Massnahmen im Bereich Schiesswesen ausser Dienst 2021 | Download | 2 | Massnahmen im Bereich Schiesswesen ausser Dienst 2021 |