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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Wohnsitzwechsel

Wohnsitzwechsel

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder über das Online-Formular abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • persönlicher Ausweis
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Adressänderung (Wohnungswechsel)

Sind Sie innerhalb von Dübendorf umgezogen? Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten persönlich oder über das Online-Formular umzumelden. Es werden folgende Unterla…

Sind Sie innerhalb von Dübendorf umgezogen? Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten persönlich oder über das Online-Formular umzumelden. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizerische Staatsangehörige:

  • Schriftenempfangsschein/e
  • persönlicher Ausweis
  • Mietvertrag (bei Wohneigentum: Kaufvertrag)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis/e
  • Mietvertrag (bei Wohneigentum: Kaufvertrag)
  • Gebühren nach kantonalen Tarifen (Zif. 5.3.2. Ausländerrechtliche Gebührenordnung)

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich zuerst in Ihrer bisherigen Wohngemei…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich zuerst in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden und anschliessend innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter oder über das Online-Formular anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • ID/Pass
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Krankenkassenversicherungsausweis
  • Mietvertrag (bei Wohneigentum: Kaufvertrag)
  • Anmeldegebühr 40.- Fr. (pro erwachsene Person)

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassenversicherungsausweis
  • Mietvertrag (bei Wohneigentum: Kaufvertrag)
  • evtl. Arbeitsvertrag
  • Anmeldegebühr 40.- Fr. (pro erwachsene Person)

hinzukommend ausländerrechtliche Gebühren nach kantonalen Tarifen

Parkplatzbewirtschaftung

Wochenaufenthalt

Falls Sie sich als Wochenaufenthalter anmelden möchten, verlangen Sie bitte das Gesuch um Wochenaufenthalt. Dieses wird von den Einwohnerdiensten geprüft und nach positiver Beurteilung k…

Falls Sie sich als Wochenaufenthalter anmelden möchten, verlangen Sie bitte das Gesuch um Wochenaufenthalt. Dieses wird von den Einwohnerdiensten geprüft und nach positiver Beurteilung kann die Anmeldung erfolgen. Benötigt wird ein Aufenthaltsausweis, ausgestellt von der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnortes, ein Mietvertrag oder Wohnungsausweis und ein Krankenkassenversicherungsnachweis (Police oder Krankenkassenkärtchen).

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsi…

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen oder online bestellen.

Wohnsitzbestätigungen für Minderjährige werden kostenlos ausgestellt. Deshalb können diese auch telefonisch angefordert werden.

Zugehörige Objekte