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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Herzlich Willkomen

Die Kindes- und Erwachsen­schutz­behörde (KESB) Dübendorf ist zuständig für Kinder und Erwachsene, die in den Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Maur und Wangen-Brüttisellen wohnhaft sind.

Wir von der KESB Dübendorf verstehen es als unsere Aufgabe, Kleine und Grosse, junge und alte Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und ihnen in den unterschiedlichen Notlagen zu helfen, wenn sie nicht selbständig in der Lage sind, die notwendige Hilfe einzuholen.

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und möglicherweise Hilfe brauchen. Berufsgeheimnisträger und Berufsgeheimnisträgerinnen holen hierfür vorgängig die notwendige Entbindung der Schweigepflicht ein. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Meldung verpflichtet.

Jede Meldung, die bei der KESB eingeht, löst ein Verfahren aus. Die KESB tätigt die notwendigen Abklärungen und entscheidet, ob Massnahmen zum Schutz des Kindes oder des Erwachsenen notwendig sind. Hierfür holt sie bei Fachstellen Berichte ein, führt mit dem Kind, seinen Eltern, dem betroffenen Erwachsenen und nahestehenden Personen Gespräche. Bei Notwendigkeit lässt sie ein Gutachten beispielsweise über die Erziehungskompetenz der Eltern erstellen. Ist der Sachverhalt sorgfältig abgeklärt, erörtert sie der betroffenen Familie, dem Kind, respektive dem betroffenen Erwachsenen die Abklärungsergebnisse. Die betroffenen Personen können hierzu ihre Meinung kundtun.


Elektronische Eingaben können über folgenden Link getätigt werden,
virtueller Briefkasten KESB DübendorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Damit besteht die Möglichkeit um verschlüsselt Dokumente und Nachrichten an die KESB Dübendorf zu senden)


Weitere Informationen

KESB kurz erklärtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationsfilm "Wir sind die KESB"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen für Betroffene (KESB Präsidienvereinigung Kanton Zürich)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
KESCHA Anlaufstelle Kindes- und ErwachsenenschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeindeamt des Kantons Zürich (Aufsichtsbehörde)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Interessenbindungen
Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien und politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.

Für eine Anfrage verwenden Sie bitte das untenstehende Kontaktformular (im Bereich Kontakt). MIt Ihrer Anfrage erklären Sie sich einverstanden, dass Ihnen die gewünschte Auskunft per unverschlüsselter E-Mail zugestellt wird.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Bettlistrasse 22
Postfach 234
8600 Dübendorf

Tel. +41 44 801 60 80
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag

09.00–11.30 Uhr

13.30–16.00 Uhr

Dienstag

13.30–19.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00–11.30 Uhr

13.30–16.00 Uhr

Donnerstag

09.00–11.30 Uhr

13.30–16.00 Uhr

Freitag

07.00–14.00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Ostern 2026

Donnerstag, 02.04.2026

09.00-14.00 Uhr

 

Karfreitag, 03.04.2026

geschlossen

 

Ostermontag, 06.04.2026

geschlossen

 

 

Personen

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